Landgericht Köln, 2014-12-04, 88 O 49/14

88 O 49/14Kantonsgericht04.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 88 O 49/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-04

Aktenzeichen: 88 O 49/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:1204.88O49.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 90.470,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 8.5.2014 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags.

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