Landgericht Köln, 2015-01-07, 28 O 421/14

28 O 421/14Kantonsgericht07.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 421/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-07

Aktenzeichen: 28 O 421/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0107.28O421.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 29.9.2014 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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