Landgericht Köln, 2015-01-08, 22 O 289/14

22 O 289/14Kantonsgericht08.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 289/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-08

Aktenzeichen: 22 O 289/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0108.22O289.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.750,-- € Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung mit der Nummer 1241 über eine Beteiligungssumme von 15.000,-- € an der N Nr. 2 GmbH & Co. KG zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 77 % und die Beklagte zu 23 %.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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