8 O 265/14•Landgericht Köln, 2015-02-06, 8 O 265/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 265/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-06
Aktenzeichen: 8 O 265/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0206.8O265.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je ½.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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