Landgericht Köln, 2015-02-06, 8 O 265/14

8 O 265/14Kantonsgericht06.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 265/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-06

Aktenzeichen: 8 O 265/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0206.8O265.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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