5 O 372/14•Landgericht Köln, 2015-02-10, 5 O 372/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 372/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-10
Aktenzeichen: 5 O 372/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0210.5O372.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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