Landgericht Köln, 2015-02-26, 15 O 454/14

15 O 454/14Kantonsgericht26.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 454/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-26

Aktenzeichen: 15 O 454/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0226.15O454.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag zwischen den Parteien, Darlehenskontonummer #####/####, vom 08.07.2003, Nennbetrag 100.000 €, durch Widerrufserklärung des Klägers vom 28.04.2014 wirksam widerrufen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¼ und die Beklagte ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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