Landgericht Köln, 2015-03-05, 30 O 396/13

30 O 396/13Kantonsgericht05.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 396/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-05

Aktenzeichen: 30 O 396/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0305.30O396.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 10. Januar 2014 Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds Life Trust Sechs GmbH & Co. KG (Nominaleinlage 150.000,00 € zzgl. Agio 750,00 €) zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Abtretung des unter Ziffer 1 näher bezeichneten Rechts in Annahmeverzug befindet.

  3. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Beteiligung sämtlichen zukünftig entstehenden Schaden dem Kläger zu ersetzen und den Kläger von sämtlichen Forderungen Dritter und Verpflichtungen freizustellen.

  4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 899,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 10. Januar 2014 zu zahlen.

Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 20 % und der Beklagte 80 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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