3 O 308/12•Landgericht Köln, 2015-03-09, 3 O 308/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 308/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-09
Aktenzeichen: 3 O 308/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0309.3O308.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
wird der Tenor des Urteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.01.2015 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er im Kostenausspruch wie folgt lautet:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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