83 O 180/08•Landgericht Köln, 2015-03-19, 83 O 180/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 83 O 180/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-19
Aktenzeichen: 83 O 180/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0319.83O180.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 425.028,19 zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 %punkten über dem Basiszinssatz aus EUR 158.824,36 seit dem 16.07.2008, aus weiteren EUR 112.718,97 seit dem 16.08.2008 sowie aus weiteren EUR 153.484,86 seit dem 17.01.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 36% und die Beklagte zu 64%.
Die Kosten der Streithelfer tragen wie folgt: Die Kosten der Streithelfer zu 1. und 2. tragen die Beklagte zu 64% und die Streithelfer zu 1. und 2. selbst zu 36%. Die Kosten der Streithelferin zu 3. tragen die Klägerin zu 36 % und die Streithelferin zu 3. selbst zu 64%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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