30 O 156/14•Landgericht Köln, 2015-03-26, 30 O 156/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 156/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-26
Aktenzeichen: 30 O 156/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0326.30O156.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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