Landgericht Köln, 2015-03-26, 30 O 156/14

30 O 156/14Kantonsgericht26.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 156/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-26

Aktenzeichen: 30 O 156/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0326.30O156.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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