Landgericht Köln, 2015-04-16, 15 O 389/14

15 O 389/14Kantonsgericht16.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 389/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-16

Aktenzeichen: 15 O 389/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0416.15O389.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 463,63 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.10.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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