Landgericht Köln, 2015-04-30, 14 S 37/14

14 S 37/14Kantonsgericht30.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 S 37/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-30

Aktenzeichen: 14 S 37/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0430.14S37.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.10.2014, Az. 125 C 75/14, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 651,80 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 19.02.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 24 % und der Beklagte zu 76 %, die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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