Landgericht Köln, 2015-05-05, 25 O 199/12

25 O 199/12Kantonsgericht05.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 O 199/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-05

Aktenzeichen: 25 O 199/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0505.25O199.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2012 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten gemäß der Rechnung des Rechtsanwalts X vom 21.06.2012 über einen Betrag von 489,45 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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