Landgericht Köln, 2015-05-05, 5 O 409/14

5 O 409/14Kantonsgericht05.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 409/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-05

Aktenzeichen: 5 O 409/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0505.5O409.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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