28 O 182/15•Landgericht Köln, 2015-05-18, 28 O 182/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 182/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-18
Aktenzeichen: 28 O 182/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0518.28O182.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag der Antragstellerin vom 13.5.2015 wird – nachdem sie durch Vorlage des Artikels „Das Gift des Geldes“, erschienen in der Zeitschrift „T“ Nr. 19 vom 2.5.2015, des vorprozessualen Schriftverkehrs sowie weiterer Unterlagen - glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung gegeben sind - gemäß den §§ 935 ff., 916 ff. ZPO, §§ 823, 1004 BGB, Art. 1, 2 GG, und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung, im Wege der
einstweiligen Verfügung
angeordnet:
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