Landgericht Köln, 2015-05-19, 5 O 369/10

5 O 369/10Kantonsgericht19.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 369/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-19

Aktenzeichen: 5 O 369/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0519.5O369.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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