33 O 512/11•Landgericht Köln, 2015-05-26, 33 O 512/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 512/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-26
Aktenzeichen: 33 O 512/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0526.33O512.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
I.
Der Tatbestand des Teilurteils der Kammer vom 24.02.2015 wird wie folgt berichtigt:
- Auf Seite 13 im letzten Absatz wird der Satz:
„Lizenzanträge bei der GEMA wurden vielmehr erst im Herbst 2011 von der Beklagten zu 5) im Auftrag der Beklagten zu 2) nachträglich für den Zeitraum ab Oktober 2005 gestellt.“
ersetzt durch den Satz:
„Lizenzanträge bei der GEMA wurden vielmehr erst im Mai 2011 von der Beklagten zu 5) im Auftrag der Beklagten zu 2) nachträglich für den Zeitraum ab 2005 gestellt.“
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