Landgericht Köln, 2015-05-28, 28 O 496/14

28 O 496/14Kantonsgericht28.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 496/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-28

Aktenzeichen: 28 O 496/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0528.28O496.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammert

Tenor

  • I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft an ihrem Vorstand zu vollstrecken ist und insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

zu unterlassen, bei einer Suchanfrage zu dem Namen „F“ über die Suchmaschine https://de.yahoo.com/ die folgenden URLs

„anonym1“

und/oder

„http://anonym2“

und/oder

„anonym3“

und/oder

„www.anonym4“

und/oder

„www.anonym5“

und/oder

„www.anonym6“

und/oder

„www.anonym7“

als Suchergebnisse anzuzeigen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Gegen dieses Urteil kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.