15 S 10/15•Landgericht Köln, 2015-06-02, 15 S 10/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 15 S 10/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-02
Aktenzeichen: 15 S 10/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0602.15S10.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.06.2015 – 121 C 446/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Verfahren erster und zweiter Instanz wird auf 496,06 EUR festgesetzt.
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