9 S 22/14•Landgericht Köln, 2015-06-04, 9 S 22/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 22/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-04
Aktenzeichen: 9 S 22/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0604.9S22.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
-
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 13.12.2013 – 1 C 394/12 – wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten der Berufung haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
-
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.