16 O 231/14•Landgericht Köln, 2015-06-16, 16 O 231/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 16 O 231/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-16
Aktenzeichen: 16 O 231/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0616.16O231.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Streithelferin werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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