28 O 80/15•Landgericht Köln, 2015-07-22, 28 O 80/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 80/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-22
Aktenzeichen: 28 O 80/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0722.28O80.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000,- EUR und an die Klägerin zu 2) eine Geldentschädigung in Höhe von 7.500,- EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.3.2015, zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.