Landgericht Köln, 2015-07-22, 28 O 80/15

28 O 80/15Kantonsgericht22.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 80/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-22

Aktenzeichen: 28 O 80/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0722.28O80.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000,- EUR und an die Klägerin zu 2) eine Geldentschädigung in Höhe von 7.500,- EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.3.2015, zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags.

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