28 O 565/14•Landgericht Köln, 2015-07-24, 28 O 565/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 565/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-24
Aktenzeichen: 28 O 565/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0724.28O565.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 10.06.2015 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 in Absatz 3 Satz 2 durch folgende Sätze ersetzt wird:
K war zuvor durch Auswertung des Handys des Klägers als mögliche Zeugin ermittelt worden und - was zwischen den Parteien streitig ist - sodann von Oberstaatsanwalt H kontaktiert worden. Dieser erstellte am 29.11.2010 einen Aktenvermerk über den vermeintlichen Inhalt dieses Gesprächs.
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