Landgericht Köln, 2015-07-24, 28 O 565/14

28 O 565/14Kantonsgericht24.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 565/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-24

Aktenzeichen: 28 O 565/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0724.28O565.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 10.06.2015 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 in Absatz 3 Satz 2 durch folgende Sätze ersetzt wird:

K war zuvor durch Auswertung des Handys des Klägers als mögliche Zeugin ermittelt worden und - was zwischen den Parteien streitig ist - sodann von Oberstaatsanwalt H kontaktiert worden. Dieser erstellte am 29.11.2010 einen Aktenvermerk über den vermeintlichen Inhalt dieses Gesprächs.

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