Landgericht Köln, 2015-07-29, 4 O 190/13

4 O 190/13Kantonsgericht29.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 4 O 190/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-29

Aktenzeichen: 4 O 190/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0729.4O190.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.901,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2013 sowie 514,08 € für vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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