Landgericht Köln, 2015-08-06, 14 S 2/15

14 S 2/15Kantonsgericht06.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 S 2/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-06

Aktenzeichen: 14 S 2/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0806.14S2.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.12.2014, Aktenzeichen: 125 C 645/14, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 956,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2013 zu zahlen.Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Köln, soweit es nicht abgeändert wurde, sind vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.

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