Landgericht Köln, 2015-08-10, 18 O 33/10

18 O 33/10Kantonsgericht10.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 33/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-10

Aktenzeichen: 18 O 33/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0810.18O33.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 92.303,02 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 37.618,72 € seit dem 18.08.2006, aus einem weiteren Betrag in Höhe von 41.602,21 € seit dem 30.09.2006 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 13.082,06 € seit dem 15.12.2009 zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/5.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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