Landgericht Köln, 2015-08-13, 28 O 75/15

28 O 75/15Kantonsgericht13.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 75/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-13

Aktenzeichen: 28 O 75/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0813.28O75.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird es

v e r b o t e n,

bei der Eingabe der Suchbegriffe „Deutsche M1 e.V.“ oder „Deutsche M1“ oder „M1“ in die Suchmaschine auf der Internetseite www.google.de auf die URL http://www.XXX.net/ mit dem folgenden Inhalt zu verlinken:

  • Es folgt eine zweiseitige Bilddarstellung.

wenn dies geschieht, wie nachfolgend wiedergegeben:

  • Es folgt eine dreiseitige Bilddarstellung.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III. Streitwert: 20.000,- EUR

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