28 O 75/15•Landgericht Köln, 2015-08-13, 28 O 75/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 75/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-13
Aktenzeichen: 28 O 75/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0813.28O75.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird es
v e r b o t e n,
bei der Eingabe der Suchbegriffe „Deutsche M1 e.V.“ oder „Deutsche M1“ oder „M1“ in die Suchmaschine auf der Internetseite www.google.de auf die URL http://www.XXX.net/ mit dem folgenden Inhalt zu verlinken:
- Es folgt eine zweiseitige Bilddarstellung.
wenn dies geschieht, wie nachfolgend wiedergegeben:
- Es folgt eine dreiseitige Bilddarstellung.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 20.000,- EUR
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