Landgericht Köln, 2015-08-24, 26 O 40/15

26 O 40/15Kantonsgericht24.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 40/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-24

Aktenzeichen: 26 O 40/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0824.26O40.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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