2 O 56/15•Landgericht Köln, 2015-08-24, 2 O 56/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 56/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-24
Aktenzeichen: 2 O 56/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0824.2O56.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 4.290,82 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 1.974,51 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 987,25 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 3) 987,25 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.9.2014 zu bezahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 3) ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu 1) von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.4.2015 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.