20 O 85/15•Landgericht Köln, 2015-09-09, 20 O 85/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 85/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-09
Aktenzeichen: 20 O 85/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0909.20O85.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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- Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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