Landgericht Köln, 2015-09-09, 20 O 85/15

20 O 85/15Kantonsgericht09.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 85/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-09

Aktenzeichen: 20 O 85/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0909.20O85.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
    1. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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