Landgericht Köln, 2015-09-17, 1 S 282/14

1 S 282/14Kantonsgericht17.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 S 282/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-17

Aktenzeichen: 1 S 282/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0917.1S282.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.08.2014 – Az. 209 C 209/14 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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