Landgericht Köln, 2015-09-18, 105 Qs 192/15

105 Qs 192/15Kantonsgericht18.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 105 Qs 192/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-18

Aktenzeichen: 105 Qs 192/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0918.105QS192.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Nach dem rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 28.05.2015 (Az.: OWi-942 Js 11812/14-799/14) werden die dem Betroffenen aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 664,02 € festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

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