29 T 99/15•Landgericht Köln, 2015-09-18, 29 T 99/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 99/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-18
Aktenzeichen: 29 T 99/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0918.29T99.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Das Verfahren wird gemäß § 568 Satz 2 ZPO auf die Kammer übertragen.
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 24.08.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.08.2015 – 27 C 129/15 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller.
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