Landgericht Köln, 2015-12-22, 27 O 447/14

27 O 447/14Kantonsgericht22.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 447/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-22

Aktenzeichen: 27 O 447/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1222.27O447.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 7.4.2015 wird aufrecht erhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages fortgesetzt werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.