27 O 447/14•Landgericht Köln, 2015-12-22, 27 O 447/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 27 O 447/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: 27 O 447/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1222.27O447.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 7.4.2015 wird aufrecht erhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages fortgesetzt werden.
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