Landgericht Köln, 2015-12-22, 88 O (Kart) 64/15

88 O (Kart) 64/15Kantonsgericht22.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 88 O (Kart) 64/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-22

Aktenzeichen: 88 O (Kart) 64/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:1222.88O.KART64.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 24.9.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abzuwenden, wenn die Antragsgegnerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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