Landgericht Köln, 2016-01-12, 22 O 334/15

22 O 334/15Kantonsgericht12.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 334/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-12

Aktenzeichen: 22 O 334/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0112.22O334.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Freigabe der Grundschuld in Höhe von € 111.461,62 lastend auf dem Grundstück L-Straße, G, eingetragen im Grundbuch von G, Bl. #### und ####, in Abt. III, lfd. Nr. 3, Zug um Zug gegen die Rückzahlung des aktuellen Darlehensbetrages aus dem Darlehen mit der Nr. „Y#/“Y - Pt insgesamt in Höhe von € 73.216,00 zu erteilen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Verzug befindet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000 €.

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