11 S 229/14•Landgericht Köln, 2016-01-26, 11 S 229/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 229/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 11 S 229/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0126.11S229.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.04.2014 – Az. 131 C 81/13 – abgeändert, das Versäumnisurteil vom 02.09.2013 – Az. 131 C 81/13 – aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerinnen je zu 1/2, mit Ausnahme der Säumniskosten, die der Beklagten zur Last fallen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO –
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.