103 KLs 28/15•Landgericht Köln, 2016-01-29, 103 KLs 28/15
Landgericht Köln, 2016-01-29, 103 KLs 28/15
103 KLs 28/15Kantonsgericht29.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 103 KLs 28/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-29
Aktenzeichen: 103 KLs 28/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0129.103KLS28.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten sind des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Die Angeklagte Dr. Z. wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird,
der Angeklagte C. zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Jahren und sechs Monaten,
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften bezüglich der Angeklagten Dr. Z.:
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 2. II.., 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 21, 25 Abs. 2, 52, 56 StGB.
Angewendete Vorschriften bezüglich des Angeklagten C.:
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 2. II.., 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2, 52 StGB.
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