111b Ks 6/15•Landgericht Köln, 2016-02-01, 111b Ks 6/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 111b Ks 6/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-01
Aktenzeichen: 111b Ks 6/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0201.111B.KS6.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Hilfsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewandte Vorschriften:
§§ 212 Abs. 1, 213 2. Alt., 223 Abs. 1, 230 Abs. 1, 315 Abs. 1 Nr. 2, 21, 22, 23, 46a, 49 Abs. 1, 52, 64 StGB
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