Landgericht Köln, 2016-02-02, 25 O 308/14

25 O 308/14Kantonsgericht02.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 O 308/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-02

Aktenzeichen: 25 O 308/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0202.25O308.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.208,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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