91 O 31/15•Landgericht Köln, 2016-02-09, 91 O 31/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 91 O 31/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-09
Aktenzeichen: 91 O 31/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0209.91O31.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
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I. Das am 14.01.2016 verkündete Urteil der Kammer wird gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
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- Die Parteibezeichnung im Passivrubrum muss statt „Antragsgegnerin“ richtig „Beklagte“ lauten.
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- Auf Seite 4 der Urteilsausfertigung muss es statt „Streithelfer der Beklagten zu 2“ richtig heißen: „Streithelfer der Klägerin“.
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- Bei der Mitteilung des Antrags des Streithelfers der Klägerin muss es richtig heißen:
„Der Streithelfer der Klägerin schließt sich dem Klageantrag zu I. an.“
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