31 O (Kart) 249/15•Landgericht Köln, 2016-02-11, 31 O (Kart) 249/15
Landgericht Köln, 2016-02-11, 31 O (Kart) 249/15
31 O (Kart) 249/15Kantonsgericht11.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O (Kart) 249/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-11
Aktenzeichen: 31 O (Kart) 249/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0211.31O.KART249.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten jeweils vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.
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