Landgericht Köln, 2016-02-11, 31 O (Kart) 249/15

31 O (Kart) 249/15Kantonsgericht11.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O (Kart) 249/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-11

Aktenzeichen: 31 O (Kart) 249/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0211.31O.KART249.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten jeweils vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

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