28 O 323/15•Landgericht Köln, 2016-02-17, 28 O 323/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 323/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-17
Aktenzeichen: 28 O 323/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0217.28O323.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 11.9.2015 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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