Landgericht Köln, 2016-02-19, 89 O 50/15

89 O 50/15Kantonsgericht19.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 89 O 50/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-19

Aktenzeichen: 89 O 50/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0219.89O50.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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