25 O 404/14•Landgericht Köln, 2016-02-24, 25 O 404/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 O 404/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-24
Aktenzeichen: 25 O 404/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0224.25O404.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 02.09.2015 wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 02.09.2015 darf nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden.
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