Landgericht Köln, 2016-02-24, 25 O 404/14

25 O 404/14Kantonsgericht24.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 O 404/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-24

Aktenzeichen: 25 O 404/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0224.25O404.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 02.09.2015 wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 02.09.2015 darf nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden.

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