Landgericht Köln, 2016-03-09, 18 O 140/07

18 O 140/07Kantonsgericht09.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 140/07 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-09

Aktenzeichen: 18 O 140/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0309.18O140.07.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) werden verurteilt, an die Klägerin 900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 130 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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