9 S 59/16•Landgericht Köln, 2016-03-15, 9 S 59/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 59/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-15
Aktenzeichen: 9 S 59/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0315.9S59.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Das Gericht schlägt den Parteien folgenden Vergleich vor:
Die Beklagte zahlt an die Klägerin zum Ausgleich der Klageforderung einen Betrag in Höhe von 295,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2015.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen und des Vergleichs tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
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