Landgericht Köln, 2016-04-06, 28 O 398/15

28 O 398/15Kantonsgericht06.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 398/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-06

Aktenzeichen: 28 O 398/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0406.28O398.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 7.500,- EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 6.11.2015 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 376,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 6.11.2015 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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