28 O 398/15•Landgericht Köln, 2016-04-06, 28 O 398/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 398/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-06
Aktenzeichen: 28 O 398/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0406.28O398.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 7.500,- EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 6.11.2015 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 376,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 6.11.2015 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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