Landgericht Köln, 2016-04-14, 117 KLs 19/15

117 KLs 19/15Kantonsgericht14.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 117 KLs 19/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-14

Aktenzeichen: 117 KLs 19/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0414.117KLS19.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte G wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte N wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 9 Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Beiden Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihre Führerscheine werden eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, den Angeklagten nicht vor Ablauf von 3 Jahren und 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewandte Vorschriften:

§§ 222, 56 Abs. 1 und 2, 69 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, 69a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 StGB

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