30 O 201/15•Landgericht Köln, 2016-04-28, 30 O 201/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 201/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-28
Aktenzeichen: 30 O 201/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0428.30O201.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
1. Das Versäumnisurteil vom 04.08.2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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