Landgericht Köln, 2016-04-28, 30 O 201/15

30 O 201/15Kantonsgericht28.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 201/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-28

Aktenzeichen: 30 O 201/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0428.30O201.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

1. Das Versäumnisurteil vom 04.08.2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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